Spiel- und Platzordnung
Stand 14.3.2003
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung, die den Beitrag für den TSV und den abteilungsbezogenen Beitrag für das laufende Jahr entrichtet haben.
2. Spielzeit
Die Spielzeit für Einzel- und Doppelspiele beträgt 50 Minuten.
(10 Min. sind für das Wässern bzw. Abziehen der Plätze vorzusehen).
3. Platzbelegung
Gem. Belegungsplan erfolgt die Platzbelegung durch Eintrag in das dafür vorgesehene Stundenfeld des jeweiligen Platzes, höchstens 1 Stunde vor Spielbeginn. Dabei ist zu beachten, daß alle Namen der Spieler spätestens bei Spielbeginn eingetragen sind. Es ist immer nur möglich, eine volle Spielstunde (50 Minuten) zu belegen. Es ist nicht gestattet, den Platz im Voraus zu belegen, sondern immer nur anschließend an die letzte belegte Spielstunde. Selbstverständlich kann, sofern der Platz frei ist, auch sofortige Platzbelegung erfolgen. Die Platzbelegung verfällt, sofern nicht mindestens von einem berechtigten Spieler der Platz nach 5 Minuten ggf. mit einem anderen Partner, bespielt wird. Der Name darf in diesem Fall gestrichen werden. Bei starkem Andrang wird empfohlen, Doppel zu spielen bzw. sich untereinander zu einigen.
Für Jugendliche bis einschl. 18 Jahre gilt:
Von Montag bis Freitag bis 17 Uhr gilt die gleiche Regelung wie für Erwachsene. In der restlichen Zeit, also von Montag bis Freitag ab 18 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen, können sie sich, sofern Plätze frei sind, jeweils 5 Minuten vor Spielbeginn eintragen und sind dann 50 Minuten spielberechtigt. Bei voller Belegung steht Jugendlichen nach 17.00 Uhr ein Platz zur Verfügung.
Die für Trainerstunden reservierten Plätze (für Mannschafts-, Jugend- und priv. Training), werden im Platzbelegungsplan besonders gekennzeichnet und können nicht zum Spielen belegt werden.
Die Plätze für Wettspiele (Meisterschaften und Freundschaftsspiele der Abteilung) können vom Sportwart im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt werden. Freundschaftsspiele müssen vom Sportwart oder bei dessen Abwesenheit vom Ausschuß, genehmigt sein.
Forderungsspiele und Spiele der Vereinsmeisterschaften können bis zu 7 Tagen im voraus eingetragen werden und sind entsprechend ( „FS“ oder „VM“ ) zu kennzeichnen.
Gastspieler können die Anlage von Montag - Freitag bis 17.00 Uhr benutzen, sofern das einführende Abteilungsmitglied den Platz ordnungsgemäß auf dem Platzbelegungsplan eingetragen hat. Läßt der Spielbetrieb es zu, können Gastspieler auch an Samstagen und Sonn- und Feiertagen auf der Anlage spielen.
Die Gastspielgebühr beträgt pro Gastspieler 5 € für jede Einheit. Das einführende Mitglied ist für die Gastspielgebühr, sowie für die Einhaltung der Spiel- und Platzordnung verantwortlich. Das Gastspiel wird vom Mitglied in der ausgelegten Liste eingetragen. Die Gebühr wird durch den Kassier eingezogen.
Die Spieler sind gehalten, nur in Tenniskleidung zu spielen. Das Tragen von Tennisschuhen ist erforderlich.
4. Platzpflege
Der Platz darf nie trocken werden, da sonst die Verbindung zum Untergrund verloren geht. Bewässern ist Gefühlssache. Es ist darauf zu achten, daß feuchte Flächen weniger, rasch trocknende und der Sonne ausgesetzte Partien mehr Wasser enthalten. (Merke: Plätze immer feucht halten = dunkelrote Farbe).
Vor Spielbeginn muß der Platz ausreichend gewässert werden. Nach Beendigung des Tagesspielbetriebs sollen die Plätze stark gewässert werden. (In diesem Fall sollte Wasser auf der Fläche stehen bleiben.)
Nach Beendigung der Spielzeit muß der Platz mit der Abziehmatte im Kreis abgezogen werden.
5. Unbespielbarkeit des Platzes
Sollte infolge besonderer Umstände oder witterungsbedingt der Platz vorübergehend nicht bespielbar sein, so trifft der Technik- oder Platzwart die Entscheidung über die Freigabe des Platzes. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
6. Wettspielordnung
Sämtliche Spiele des TSV Oberriexingen unterliegen der Wettspielordnung (neuester Stand) des Württ. Tennisbundes e.V.
7. Schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten aus dem Spielbetrieb entscheidet der Ausschß Abteilung Tennis - bei Eilentscheidungen der Tennis-Abteilungsleiter.

